Willkommen beim Versicherungs-  und Finanzmakler Michael Ronnefeldt in Herdecke
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Berufsunfähigkeitsversicherung für SchülerInnen

 

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  • Grundsätzlich wird von ExpertInnen wie Stiftung Warentest, Berufsgenossenschaften etc. schon lange der frühzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) empfohlen. Rund 25% aller Beschäftigten in Deutschland müssen Ihren erlernten Beruf wegen gesundheitlicher Probleme vor dem Erreichen der Altersrente aufgeben. In einzelnen Berufen (z. B. Gerüstbauerer, Fliesenleger) ist diese Quote sogar deutlich höher, bei über 30 % bis über 50% aller Berufstätigen!
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die meisten Personen der hochwertigste Versicherungsschutz zur finanziellen Absicherung des Lebensstandards. Sie zielt auf die langjährig erworbenen Fähigkeiten des Versicherten ab und leistet bereits, wenn eine Tätigkeit in diesem versicherten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie versichert damit ein existenzbedrohendes Risiko für alle Menschen, die nicht in den Genuß eines hohen Lottogewinnes oder einer vergleichbaren Erbschaft gekommen sind.
  • Waren früher Erkrankungen des Skelettapparates die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit, steht neuerdings die Psyche mit über 30% an der Spitze. Somit sind auch "scheinbar gefahrlose" Berufe nicht mehr dagegen gefeit von Berufsunfähigkeit verschont zu bleiben. Die zunehmende Arbeitsverdichtung (z.B. Multitasking und dauernde Arbeitsbereitschaft auch nach Feierabend, aber auch die berüchtigte Akkordarbeit) machen bspw. die Diagnose "Burn-Out" zum Dauerthema.
  • Der Staat hat sich aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weitgehend zurückgezogen. Erst nach fünfjähriger Rentenversicherungspflicht mit mind. 3-jähriger Beitragszahlung entsteht ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Aber auch nur, wenn die einfachste Tätigkeit nicht mehr als sechs Stunden täglich ausgeübt werden kann, unabhängig vom erlernten Beruf. Dies ist insbesondere bei spezialisierten Berufen (Arzt, Musiker, Lehrer etc.) ein erheblicher Nachteil. Im Studium und in der Schule bleibt also nur Hartz IV, ebenso als Selbständiger, wenn durch einen Unfall oder eine Krankheit Berufsunfähigkeit eintritt. Auch ist die Höhe einer Erwerbsminderungsrente deutlich niedriger als das zuletzt verdiente Arbeitseinkommen.


Warum aber sollen Eltern/Großeltern/Paten schon für ihre Kinder ab 10 Jahren als Schüler/Schülerin eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen?

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  • Als SchülerIn/StudentIn wird man einer günstigen Berufsgruppe zugeordnet. Diese Berufsgruppe ist für Berufe mit einem geringeren Berufsunfähigkeitsrisiko vorgesehen (bspw. SachbearbeiterIn) und ist daher preislich günstiger. Bei einem späteren Berufswechsel in einen „gefahrvolleren“ Beruf (Handwerker, Musiker, Softwareentwickler), ist man dennoch zum anfänglich vereinbarten günstigen Preis gegen Berufsunfähigkeit versichert.  Ältere Schüler, die bspw. eine handwerkliche Ausbildung anstreben sparen viele Tausend €uro Beiträge, wenn sie noch als SchülerIn eine BU abschließen anstatt zu warten bis sie die Ausbildung bspw. als SchreinerIn oder KrankenpflegerIn beginnen. Denn zur Beitragsermittlung wird immer der aktuell  bei Beantragung der BU ausgeübte Beruf zugrundegelegt. Trotzdem ist immer der jeweils aktuell vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beruf versichert.

  • Als SchülerIn/StudentIn ist die zu versichernde Person jung und häufig noch gesund! Das A und O für einen guten Abschluss. Die BU kann man gut schon ab dem 10. LJ. zu günstiger Prämie (ab 5,- € monatlich) und ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge abschließen. Empfehlenswert ist auf alle Fälle einen Tarif auszuwählen, bei dem Sie die BU-Rente zu einem späteren Zeitpunkt noch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können und der gewisse Leistungsstandards nicht unterschreitet. Somit reicht es zu Beginn ggfls zwecks Prämienersparnis erst einmal eine geringe BU-Rente zu versichern, die später bspw. bei Erreichen der Volljährigkeit, Abschluss der Lehre oder des Studiums, Heirat oder Immobilienkredit ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Sie verschaffen sich somit eine günstige Eintrittskarte in die notwendige Berufsunfähigkeits-Versicherung, die so preiswert nie wieder zu erlangen ist. Auch wenn nach Vertragsabschluss und vor der BU-Rentenerhöhung gesundheitliche Probleme aufgetreten sind, führen diese zu keinem Ausschluss, keinen Risikozuschlägen oder gar Ablehnungen.


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