BLOG zu Versicherungs- und Finanzthemen (nicht nur) aus nachhaltiger Sicht
2024-03-08
Über 40 gesetzliche Krankenkassen zahlen für naturheilkundliche Behandlungen
In die Diskussion geraten sind Homöopathie und Co, seit Gesundheitsminister Lauterbach die Streichung von solcherart Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen vorgeschlagen hat. Tatsächlich leisten aktuell 42 Krankenkassen für diese Behandlungsmethoden, wie eine Untersuchung der “Kassensuche GmbH” herausgefunden hat. Nicht alle diese Krankenkassen sind allerdings bundesweit wählbar.
Euer Dschungel-Scout findet für Euch die richtige Krankenkasse heraus, die noch dazu günstige Beiträge und weitere für Euch passende Zusatzleistungen, wie Osteopathie, prof. Zahnreinigungen oder kostenlose Reiseimpfungen bieten. Gesetzliche Krankenkassen können problemlos mit 2 Monaten Frist gewechselt werden. Eine Gesundheitsprüfung findet - anders als bei privaten Kranken-(Zusatz) Versicherungen - nicht statt. Einfach Termin buchen und die letzte Gehaltsabrechnung bereit halten.
Und sollte es tatsächlich zu einer Streichung von Erstattungen von naturheilkundlichen Behandlungsleistungen kommen (noch ist es nur der Vorschlag eines SPD-Ministers in der chronisch zerstrittenen Koalition), kann wieder gewechselt werden. Die normale Verweildauer von mindestens 12 Monaten bei einer Krankenkasse würde wegen Leistungskürzung nicht gelten. Dies gilt ebenso bei Arbeitsplatzwechsel, oder der Erhöhung des Zusatzbeitrages.
Admin - 07:39:47 @ Allgemein, Versicherungen | 2 Kommentare
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