|
Private Haftpflichtversicherung für ausgeliehene private Fahrzeuge oder Miet-/CarSharingautos.
Private Ausleihe
Gar nicht so selten: Ich muss mir ein Auto ausleihen. Von der einmaligen Gelegenheit, weil das eigene Auto kurzfristig ausfällt, über die WG-Bewohnerin, die ihr Auto an die anderen Bewohner verleiht. Die Problematik bei einem selbstverschuldeten Unfall ist hierbei, dass der Besitzer des Fahrzeugs zwar von seiner KFZ- Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzt erhält (wichtig: der eigenen KFZ-Versicherung muss die Mitnutzung anderer Personen mitgeteilt werden), er aber im Falle eines Falles seinen bisher erreichten Schadenfreiheitsrabatt verliert und zurückgestuft wird, obwohl er ja nicht persönlich den Schaden verursacht hat. Dies führt zu höheren Versicherungsprämien, die über die Jahre mindestens mehrere hundert Euro ausmachen können.
Wie leistet diese Versicherung? Sie übernimmt als besonderes Merkmal neben vielen anderen Leistungseinschlüssen in der KFZ- Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters die Differenz der nach dem Unfall höheren Prämie zur Prämie ohne Unfall für die kommenden fünf Jahre bei der privaten Autoausleihe (nicht bei der Anmietung kommerzieller Mietwagen). Fazit: Einzigartiger Baustein, der nicht die kompletten Kosten deckt, aber eine spürbare finanzielle Erleichterung mit sich bringt und zu klaren Absprachen zwischen Autobesitzer und Autoausleiher führen kann.
Hier können Sie gleich online Ihre Prämie berechnen und einen Antrag stellen.
Mietwagen / CarSharing
Für TeilnehmerInnen am organisierten CarSharing oder Mietwagenkunden bietet eine andere Haftpflichtversicherung u.a. die Übernahme der Selbstbeteiligung im Zusammenhang mit versicherten Vollkaskoschäden.
Bei Interesse an diesen Versicherungen, rufen Sie mich an, senden Sie mir eine Email, oder füllen gleich das Haftpflicht-Anfrage- Formular für ein konkretes Angebot aus.
ZURÜCK
|